AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nordseehotel Wilhelmshaven

 

1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung bzw. Teilnahmereservierung des Nordseehotel Wilhelmshavens(nachfolgend NSH genannt) mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Seminarteilnehmer, Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen des NSH, insbesondere für die Überlassung von Zimmern, Konferenz-Banketträumen und Seminarteilnahmen (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem NSH gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das NSH kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermittlung bedarf der schriftlichen Einwilligung des NSH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr (Check-in-Zeit) zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt sein. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis maximal 13.00 Uhr 10,00€ pro Stunde danach werden 100% des vollen Logispreises fällig
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das NSH verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

3. Reservierungen

Reservierungen, die zunächst nur das NSH binden (Optionen), auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist, verfallen, wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Optionsfrist diese in eine feste Buchung umwandelt.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung, Abbestellung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
Bei dem vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für
ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in dem Fall verpflichtet, mindestens 80 %
des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne oder mit Frühstück und 70% für
Halbpensionsarrangements zu zahlen.
Für gebuchte bzw. angemietete Leistungserbringung ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen,
wenn die Buchung vom Kunden storniert wird. Maßgeblich hierfür ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei uns. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Das NSH ist berechtigt,
den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung in einem prozentualen
Verhältnis zum vereinbarten Preis zu pauschalisieren.

Veranstaltungsbuchung:

Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an.
Bei einer Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 20 % des vereinbarten Umsatzes
als Stornierungsgebühren an. Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50
% des vereinbarten Umsatzes als Stornierungsgebühren an. Bei einer Stornierung unter 4 Wochen
vor Veranstaltungsbeginn fallen 100 % des vereinbarten Umsatzes als Stornierungsgebühren an. Die
finale Teilnehmerzahl muss bis 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden.
Sollten mehr Gäste vor Ort sein, wird die tatsächliche Anzahl berechnet. Bei weniger Gästen als
gemeldet, gilt die gemeldete Teilnehmerzahl als Abrechnungsgrundlage.

Zimmerkontingent:
Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Anreise fallen keine Stornierungsgebühren an. Aus dem
Zimmerkontingent gebuchte, individuelle Übernachtungen können bis 1 Woche vor Anreise
kostenfrei storniert werden. Alle danach stornierten Zimmer werden mit 80 % des vereinbarten
Zimmerpreises berechnet.

5. Rücktritt des NSH

a. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist das NSH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des NSH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
b. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom NSH gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das NSH ebenfalls zumRücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Ferner ist das NSH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls:
– Höhere Gewalt oder andere vom NSH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen.
– Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
– Das NSH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des NSH in der Öffentlichkeit
gefährden könnte, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des NSH zuzurechnen
wäre.
d. Das NSH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
e. Bei berechtigtem Rücktritt des NSH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in
der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und
Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das NSH berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
Die Preise können vom NSH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels sind am Abreisetag ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung in Form einer
Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Alle Preise sind Bruttopreise einschl. der zurzeit der Fälligkeit gültigen gesetzlichen MwSt.
Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet.
Ab einem Auftragswert von 5.000,00 € netto ist das NSH berechtigt, eine Akonto-Rechnung in Höhe
von 60% des Netto-Auftragswertes nach Auftragsbestätigung zu stellen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

7. Teilnehmerzahl

Der Kunde hat dem NSH die Anzahl der Seminarteilnehmer spätestens acht Werktage vor dem
Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer, hat der Kunde nach der
mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen
erbrachten Leistung abgerechnet.

8. Veranstaltungsdauer

Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann das NSH
zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.

9. Verzehr

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In
Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen
werden, zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.

10. Veröffentlichungen

Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum NSH
aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw.
Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des NSH.
Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche
Interessen des NSH beeinträchtigt, hat das NSH das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem
Fall gelten Ziff. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11. Haftung

a. Das NSH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des NSH auftreten, wird das NSH bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. Der Kunde darf die vereinbarte Vergütung nur bei Vorliegen erheblicher
Mängel mindern.
b. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab dem
Abreisevertrag (Beendigung des Vertrages) des Kunden.
c. Soweit das NSH für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft,
handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung
und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das NSH von allen Ansprüchen Dritter aus
der Überlassung frei.
d. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Beim Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Werksgelände abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das NSH nicht,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
e. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser
Sorgfalt behandelt. Das NSH übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen
Entgelt – die Nachsendung derselben.
f. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden
nachgesandt. Das NSH bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene
Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro
übergeben.
g. NSH, dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen haften bei schuldhafter
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit NSH, dessen gesetzlichen Vertreter oder
dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt unbeschränkt. Darüber
hinaus haftet NSH bis zur Höhe des typischerweise voraussehbaren Schadens auch für solche
Schäden, die NSH, dessen gesetzliche Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben. Insofern ist die Haftung dem Grund und
der Höhe nach auf das Dreifache des jeweiligen Vertragsvolumens (Preise für Übernachtung, Speisen,
etc). beschränkt. Die vorbeschriebenen Haftungen des NSH sind abschließend und NSH trifft keine
weitergehende Haftung. Diese Haftungsbegrenzungen gelten im Hinblick auf alle
Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund. Sie schränken jedoch eine gesetzlich
zwingende Haftung oder eine Haftung für eine übernommene Garantie nicht ein. Im Fall höherer
Gewalt, also Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches des NSH liegen, ist der NSH von seinen Leistungspflichten befreit.
h. Im Veranstaltungsbereich des Hotels und in den öffentlichen Bereichen übernimmt das NSH
keinerlei Haftung für eingebrachte Gegenstände jeglicher Art des Kunden und deren Gäste.
Insbesondere gilt dies für Geschenke bei Hochzeitsfeiern, durch den Kunden eingebrachte
Wertgegenstände wie elektronische Geräte aller Art und Portemonnaies.

12. Schlussbestimmung

a. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftform. Erfüllungsort ist für beide Seiten ist
der Sitz des NSH.
b. Sofern unser Kunde Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Wilhelmshaven. Wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Kaufrechts.
c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme in das
NSH unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen ist die ungültige Bestimmung umzudeuten oder zu
ergänzen, dass sie dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Anrufen
Anfahrt